Kreisversammlungen

Jeden 2. Monat sind die Mitglieder des Kreisverbandes zur Kreisversammlung geladen. Diese öffentlichen Mitgliederversammlungen sind das höchste beschlussfassende Gremium des Kreisverbandes. In Kreisversammlungen werden politische Grundsatzentscheidungen getroffen, Vorstände gewählt und Kandidat*innen für die verschiedenen Wahlen aufgestellt. Jedes Mitglied des Kreisverbandes hat in Kreisversammlungen Rede- und Stimmrecht.

Hier können die Protokolle der letzten Kreisversammlungen eingesehen werden.