Anlässlich des Internationalen Frauentags 2025 unterstreichen die GRÜNEN im Landkreis Augsburg die Bedeutung der kürzlich erreichten Meilensteine im Kampf für Gleichberechtigung und gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Mit der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes durch den Bundesrat am 14. Februar 2025 wurde ein entscheidender Schritt zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder erreicht.
„Das neue Gewalthilfegesetz ist ein historischer Erfolg im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Zum ersten Mal werden Frauen und ihre Kinder bundesweit einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Damit setzen wir ein klares Signal: Jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt, wie es unser Grundgesetz garantiert“, erklärt Juliane Vinzelberg, Kreisvorsitzende der GRÜNEN Augsburg-Land. „Insbesondere auch die durch das Gesetz gestärkten Präventionsmaßnahmen sind ein wichtiger Aspekt, um Gewalthandlungen vorzubeugen bzw. zu verhindern“, ergänzt Celina Kerey, Kreisvorsitzende der GRÜNEN Augsburg-Land.
Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache*: Gewalttaten gegen Frauen sind keine „bedauerlichen Einzelfälle“. Täglich erleben Hunderte von Frauen und Mädchen in Deutschland geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt.
Silvia Daßler, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kreistag Augsburg, betont: „Leider wurde beschlossen, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder erst am 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Umso wichtiger ist es, dass die nötigen Strukturen wie der Ausbau der Beratungsstellen und der Ausbau der Frauenhausplätze zeitnah beginnt. Denn schon jetzt ist auch in unserem Landkreis der Bedarf hoch. 2024 sollten wir auf die 9 Frauenhausplätze kommen, die für den Landkreis errechnet wurden auf der Basis der Statistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 31.12.2018. Wir gehen davon aus, dass sich seit 2018 die Situation weiter verschlechtert hat.
Insbesondere auch aufgrund der allgemein schlechten Situation auf dem Wohnungsmarkt, die dazu führt, dass die Verweildauer der Frauen im Frauenhaus deutlich länger ist. Das ergab unser Berichtsantrag im November 2024. Demnach hat die AWO als Trägerin des Augsburger Frauenhauses bereits im Jahre 2020 auf diese Problematik mit dem Modellprojekt „second stage“ reagiert. Über diesen Weg werden auch Frauenhausbewohnerinnen aus dem Landkreis Augsburg gezielt bei der Suche einer neuen Wohnung unterstützt. Gleichzeitig erhalten sie übergangsweise eine Unterkunft im „second stage“-Haus. Ein weiteres „second stage“-Haus wird gesucht. Mit dem neuen Gesetz werden die Länder künftig dazu verpflichtet, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen und erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Wir sind gespannt, wie die Umsetzung hierzu erfolgt.“
Die Grüne Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich aktuell mit einem Antrag zum Nachtragshaushalt 2025 für eine schnelle und deutliche Verbesserung des Gewaltschutzes in Bayern ein und fordert angesichts der angespannten Situation bei Fachstellen für Täterarbeit, Frauenhäusern und Beratungsstellen für Gewaltbetroffene eine Aufstockung der Mittel um 1,8 Millionen Euro. “Die finanzielle Lage der verschiedenen Träger der Gewaltschutzeinrichtungen wird zunehmend prekärer, staatliches Handeln ist dringend erforderlich“, erklärt Max Deisenhofer, Stimmkreisabgeordneter in Augsburg-Land. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die wertvolle Arbeit dieser Einrichtungen durch fehlendes Geld gefährdet wird.“ Der Antrag fokussiert auf die Schaffung von gleichen Lebensverhältnissen in allen bayerischen Regionen sowie die Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben aus der Istanbul-Konvention**. „Aktuell ist es wohnortabhängig, ob eine gewaltbetroffene Person niedrigschwelligen Zugang zu einer Beratungsstelle oder einem Frauenhausplatz hat. Das können wir nicht hinnehmen“, so Deisenhofer.
* Siehe dazu: Lagebild „Häusliche Gewalt“ auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik von Juni 2024, sowie das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ von November 2024.
** Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland dazu, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu bekämpfen und die Betroffenen zu unterstützen. Zu den Maßnahmen zählen neben Schutz, Prävention und Strafverfolgung auch die Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. Daraus ergeben sich Pflichten für Bund und Länder.
Hilfsangebote im Landkreis Augsburg:
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Tel. 116 016, online www.hilfetelefon.de
- Frauenhaus: Schutz und Hilfe für Frauen und deren Kinder, Tel. 0821/650874010
- Anlaufstelle via, Wege aus der Gewalt, Am Katzenstadel 32:
- Telefon für Frauen: 0821/45033910
- Telefon für Männer: 0821/45033920